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Ein medizinisches Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte Stellungnahme durch einen Sachverständigen, um eine medizinische Zweifelsfrage zu klären.

Das Gutachten muss neutral, objektiv und nach dem gegenwärtigem Stand der Wissenschaft erstellt werden.

Die Beauftragung zu einer Begutachtung erfolgt in der Regel durch einen Leistungserbringer ( z.B. Unfallversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) , wenn dieser Zweifel an die medizinische Rechtmäßigkeit des Leistungsabrufes hat . Ebenso kann man durch eine gerichtliche Instanz, wie z.B. dem Sozialgericht, zum Gutachter bestellt werden.

Kontakt:                    
Tel.     + 49 (0) 421-5579926               
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