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Ein medizinisches Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte Stellungnahme durch einen Sachverständigen, um die Ansprüche des einzelnen an die Versicherungsgemeinschaft oder den Staat abzuklären.

Die Beauftragung zu einer Begutachtung erfolgt z.B durch eine Unfallversicherung, Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften und Gerichte, wenn dieser Zweifel an die medizinische Rechtmäßigkeit des Leistungsabrufes haben. 

Das Gutachten muss neutral, objektiv und nach dem gegenwärtigem Stand der Wissenschaft erstellt werden.

Um die Wertigkeit eines Gutachtens nicht zu mindern, sollte nicht der Verdacht einer Befangenheit aufkommen. Das bedeutet, das der Gutachter nicht gleichzeitig der Behandler und nicht in einem persönlichen Verhältnis zu dem Patienten  (Proband) stehen sollte.

Kontakt: 

Neustadtpraxis: 0421-5579926  ( Mo - Fr  09:00 - 13:00 Uhr )

Citypraxis: 0174 570 36 36           ( Mo -Fr.   09:00 - 18:00 Uhr )

Sie telefonieren bei uns mit Menschen und nicht mit einem Computer.

Falls wir grade nicht erreichbar sind, rufen wir Sie zurück.

Anonyme Anrufe (Ihre Nummer ist unterdrückt) werden grundsätzlich nicht angenommen !

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